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denkmalschutz

für marcus omofuma stein

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mit dem bescheid des bundesdenkmalamts vom 12. Dezember 2022 wurde mein MARCUS OMOFUMA STEIN unter denkmalschutz gestellt.


aus der rechtlichen beurteilung:
„Das Bundesdenkmalamt gelangt somit zu dem Ergebnis, dass der Verlust des gegenständlichen Objektes, eine Beeinträchtigung des österreichischen Kulturgutbestandes bedeuten würde und es besteht damit an der Erhaltung des gegenständlichen Denkmals ein öffentliches Interesse im Sinne des §1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz.“

hinsichtlich der kulturellen bedeutung:

„Sieht man von Mahnmalen gegen Krieg und Faschismus ab (die ja sämtlich auf den nationalsozialistischen Terror abzielen), ist kein vergleichbares Denkmal in Österreich bekannt, welches sich mit dem Thema Asyl in der geschilderten Art und Weise beschäftigen würde.
Eine zusätzliche kulturelle Bedeutung besteht darin, dass es ein Auftragswerk aus der Mitte der Gesellschaft ist, das nicht von offizieller Seite in Auftrag gegeben wurde. Diese Art der Vereinnahmung des öffentlichen Raums ist ein Spezifikum in Ulrike Trugers Werk und in ähnlich monumentaler Form in Österreich/Wien von keiner anderen Künstlerin/keinem anderen Künstler bekannt. In diesem Sinne kommt dem Objekt kulturgeschichtliche Bedeutung zu.“

bescheid des bundesdenkmalamtes zum download >>

MARCUS OMOFUMA STEIN als gesellschaftspolitisches projekt >>

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